Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Spirius Elektrotechnik • Inhaber: Max Spirius
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Spirius Elektrotechnik, Inhaber Max Spirius (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Angebote behalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Werk- oder Dienstvertrag.
Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder nachträglich beauftragte Arbeiten werden gesondert vergütet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen erhält.
Erforderliche Strom-, Wasser- und Energieanschlüsse sind während der Arbeiten unentgeltlich bereitzustellen.
Alle für die Durchführung erforderlichen Informationen sowie Pläne, Genehmigungen und Unterlagen sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
5. Ausführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften aus.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter oder Nachunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.
6. Termine und Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Liefer- und Ausführungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
7. Vergütung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß BGB.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
9. Abnahme
Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:
- die Abnahme ausdrücklich erklärt wurde,
- die Anlage in Betrieb genommen wurde oder
- der Auftraggeber die Leistung nutzt und nicht innerhalb einer angemessenen Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
10. Mängel
Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.
Schlägt die Nachbesserung fehl, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Gefahrübergang
Bei Lieferungen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über.
Ist der Auftraggeber im Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware über.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
14. Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen.
Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem Leistungsstand zu vergüten.
15. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Spirius Elektrotechnik.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Firmendaten
Spirius Elektrotechnik
Inhaber: Max Spirius
Anschrift: Werftstraße 10, 01139 Dresden, Deutschland
Telefon: 0162 4321 430
E-Mail: info@elektro-spirius.de
Steuernummer/USt-IdNr.: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).